Zwölf Bis Zwei
Zeit der Stille
Gemäß den von der Generalversammlung des Vereins beschlossenen Ruhezeitenregelungen ist es wichtig zu wissen, dass zwischen dem 15. April und dem 15. Oktober wochentags von 12:00 bis 14:00 Uhr eine besondere Ruhezeit gilt. Während dieser Zeit sollte Lärm vermieden werden, sodass jeder die Ruhe genießen kann.
Es ist nicht nur wichtig, auf den Gebrauch von lauten Gartengeräten zu verzichten, sondern auch darauf zu achten, dass allgemeine lärmende Tätigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus verbietet das Wiener Landesgesetz von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie Samstag 12:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr, sowie an Feiertagen jede lärmende Tätigkeit.
Die Mittagsruhe ist mehr als nur eine Regelung – sie ist eine Gelegenheit für uns alle, die Hektik des Tages für einen Moment zu vergessen und Ruhe zu finden. Indem wir diese Zeiten respektieren, tragen wir dazu bei, dass unsere Gemeinschaft ein Ort der Erholung und Entspannung ist.
Die Anmeldeliste für den Erwerb einer Gartenparzelle ist seit 2016 geschlossen.