Parkpickerl
Sonderregelung für Kleingärten
Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Du kannst ein Saisonpickerl beantragen, wenn du einen Nebenwohnsitz in unserem Kleingartenverein und deinen Hauptwohnsitz in Wien hast.
Das Saisonpickerl ist nur in der Gartensaison von 1. März bis 31. Oktober gültig.
Wenn Du den Antrag auf Ausstellung eines Parkpickerls für den Hauptwohnsitz gleichzeitig mit dem Antrag auf Ausstellung des Parkpickerls für den Nebenwohnsitz (Saisonpickerl) stellst, ist das Magistratische Bezirksamt deines Hauptwohnsitzes zuständig. Wenn du nur für den Nebenwohnsitz das Saisonpickerl beantragen willst, wende dich bitte an das Magistratische Bezirksamt des Nebenwohnsitzes, in unserem Fall das des 21. Bezirks.
Weiterführende Informationen findest du auf der Website der Stadt Wien:
Die Anmeldeliste für den Erwerb einer Gartenparzelle ist seit 2016 geschlossen.
